Samstag, 15. Juni 2013

TENDENZIELL LEBENS - LÄNGLICH !

http://bidok.uibk.ac.at/library/imp27-03-doerner-gesellschaft.html

AUF   DEM   WEG   ZUR   HEIM  -  LOSEN   GESELLSCHAFT  !

           In den vergangenen Wochen wurde in vielen Medien erneut das uralte Thema  " LEBENS  -  LÄNGLICH "  für besonders gefährliche Straftäter  höchst emotionell  abgehandelt. Dazu gibt es Literatur in unübersehbarem Ausmaß  und extrem gegenteilige Ansichten und Vorschläge..............dies nur zum Einstieg  für ein bislang im gesamten Bundesgebiet überaus hartnäckig geleugnetes und unterdrücktes Thema, nämlich  die defacto  INHAFTIERUNG   GEISTIG   SCHWERBEHINDERTER  AUF   LEBZEITEN   IN   HEIMEN .

            Dazu erschien bereits vor fast 10 Jahren  in  " impulse " Nr. 27 vom September 2003, auf den Seiten 26 - 29  der oben verlinkte epochale Beitrag des deutschen Psychiaters und Entheimungsexperten Prof. Dr. Klaus  DÖRNER,  dankbarerweise von der Universität Innsbruck in die vorbildliche  Online - Bibliothek "bidok" gestellt. Lassen wir nun diesen Klaus  Dörner direkt zu Wort kommen :

         " Ich beginne mit einer Wette : Wenn jemand wegen einer akuten psychischen Erkrankung  in die Klinik oder wegen einer Straftat ins Untersuchungsgefängnis kommt, und es stellt sich heraus, daß die Freiheitsentziehung auch nur für einen Tag zu Unrecht erfolgt ist, wird jeder von uns mit Recht  seine Empörung darüber zum Ausdruck bringen. Ich wette aber, daß keiner von uns - weder ich noch Sie - genauso viel Empörung aufzubringen in der Lage ist, wenn wir hören, daß erwiesenermaßen  mehr als hunderttausend Bürger, die wegen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit  in Heimen leben, obwohl sie besser in eigener Wohnung ambulant versorgt werden könnten, also rechtswidrig, weil ohne Erforderlichkeit  im Heim in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden, ohne über ihre Entlaßbarkeit auch nur informiert zu werden - und dies nicht nur ein  Bürger, sondern hunderttausend, und nicht nur  einen  Tag,  sondern  TENDENZIELL    LEBENSLÄNGLICH.........

         Fazit : Ich und jeder von uns hat noch lange und hart an sich zu arbeiten, bis wir akut Kranken, chronisch  Kranken, Behinderten und ganz besonders Heimbewohnern, die wir eher nur als graue Masse empfinden, gleiche Wertschätzung und gleiche Rechte zubilligen, d.h. bis wir uns verfassungskonform verhalten. Dieses unser aller Handicap, an dem wir aufgrund unserer Tradition der hundertfünfzigjährigen Institutionalisierung von Behinderten leiden, bitte ich als den Schatten zu beachten, der über allem liegt, was ich Ihnen nun zu erzählen habe.

        Der Titel meines Vortrags bedeutet nicht, daß unsere Gesellschaft je heimlos sein wird, er bedeutet nicht mal, daß dies abstrakt erstrebenswert ist, da es dann als Ideologie neue Opfer der Vereinsamung behinderter Menschen produzieren könnte, wenn nicht unser aller Beziehungsfähigkeit  in gleichem Umfang mitwachsen würde, diese Einschränkung gilt auch dann, wenn wir berücksichtigen, daß  SCHWEDEN  in einem Prozeß von 50 Jahren zumindest für Behinderte heimlos geworden ist und daher jetzt gesetzlich  das Leben von Behinderten in Institutionen - als Massenhaltung von Menschen - verboten hat. Vielmehr bedeutet der Titel - aus Praktikersicht - zweierlei:
Einmal stellt der Titel eine Tatsachenbehauptung dar : wir sind auf dem Weg zur heimlosen Gesellschaft.
Zum anderen behauptet der Titel, daß dieser Weg  ein Prozeß ist, dessen Eigendynamik in der Praxis widerwillig dazu zwingt, diesen Weg in Richtung Heimlosigkeit  weiterzugehen, weil es dazu keine Alternative gibt, wenn wir Sozialprofis  den Behinderten und Pflegebedürftigen  gegenüber nicht jede Glaubwürdigkeit verlieren wollen : denn es gibt nicht ein bißchen Deinstitutionalisierung, es gibt nur entweder das Paradigma des Hilfesystems mit der imperativen Priorität von Institutionen  oder das Paradigma mit der imperativen Priorität ambulant - kommunaler  Problemlösungen im Sinne von community care.............."

       Das ergibt nun erneut Anlaß, die diesbezügliche  "Rechtslage"  hier in der gesamten föderalistischen Republik  Österreich  zu beleuchten. Sämtliche  verantwortlichen Stellen leugnen nach wie vor vehement, daß es überhaupt unfreiwillige Heimeintritte und Heimaufenthalte gibt. Es wird in der gesamten Rechtsordnung geradezu  "dogmatisch"  behauptet,  daß niemand in ein Heim genötigt werden darf  und ebenso niemand daran gehindert werden darf, ein solches Heim jederzeit wieder zu verlassen............

         Die Fakten schauen jedoch ganz anders aus : alljährlich kommt es zu tausenden mehr oder minder zwangsweisen Heim - Einlieferungen, sowohl betreffend volljährige geistig Behinderte als auch besonders pflegebedürftige betagte Mitmenschen. Für die Mehrheit dieser  Zwangsverheimten bedeutet das nichts anderes als  " L E B E N S  -  L Ä N G L I C H !   Es bedeutet  lebenslängliche Konfinierung auf einen mehr oder minder begrenzten Bereich - und es bedeutet auch : absolute  ENDSTATION !  Daran ändern auch alle Maßnahmen nach dem bundesrechtlichen Heimaufenthaltsgesetz nichts , die zögerliche Überprüfung sogenannter  "Freiheits  -  Beschränkungen"  erweist sich in den meisten Fällen nur als Alibi - Maßnahme  und als Feigenblättchen für die ganz große  "Nacktheit".

         Zur Erinnerung : am 17. Oktober 2003, also vor fast schon !0 Jahren, wurde der damals bereits 32 - jährige WOLFGANG S. in einer bestens vorbereiteten  Entführungsaktion  aus dem elterlichen  Gewahrsam  "abgeholt"  und  befindet sich seither in zeitlich unbegrenzter  "Schutzhaft" in einem Salzburger "Wohnheim" der sogenannten  "Lebenshilfe", obwohl es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gibt, weder im Landesrecht noch im Bundesrecht. Durch die strikte Verweigerung des gesetzlich zwingend vorgeschriebenen  Heimvertrages befindet er sich im Zustand der absoluten und totalen Rechtlosigkeit, noch weit schlimmer als in  "GUANTANAMO", für das sich wenigstens die Weltöffentlichkeit immer wieder interessiert.  Auch  "DACHAU"  bedeutete  für tausende Schutzhäftlinge  nicht  "Lebenslänglich", sondern  endgültige Befreiung im Mai 1945.  Letztendlich konnte sich auch die berühmte "Natascha"  aus der STRASSHOFER  KELLERHAFT  befreien und flüchten..............während abertausende  geistig Schwerbehinderte hierzulande  unwiderruflich zu lebenslanger Internierung, Segregierung und Diskriminierung  in perfekt behübschten  "familienähnlichen"  Schutzhaftanstalten  verurteilt sind !

         Die neue Salzburger Landesregierung steht nun vor der besonders schwierigen und heiklen Aufgabe, hier endlich Klarheit zu schaffen durch das längst fällige, seit über 20 Jahren versprochene Gesetz über die landesrechtliche Behindertenhilfe . In diesem Gesetz müssen die angesprochenen Probleme  nun  mit  echtem und vollem Namen genannt werden und der Übergang zu  einem konventionskonformen  System der ambulanten Behinderten - Betreuung  zügig in Angriff genommen werden. Das bedeutet für  WOLFGANG :  sofortige  Aufhebung des  "Schutzhaftbefehles" , den  sowohl die Sicherheitsbehörde als auch die Sozialbehörde  zu verantworten haben. Dies müßte nun endlich und  endgültig durch die längst überfällige Rekurs - Entscheidung des Landesgerichtes Salzburg  klar & deutlich ausgesprochen werden !

http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html

http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzhaft

https://www.google.com/search?q=Schutzhaftbefehl&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=48a-UcrXHcidO-H7gPgF&ved=0CCoQsAQ&biw=1152&bih=690



TENDENZIELL     LEBENSLÄNGLICH     BEDEUTET    FOLTER  &  QUALEN  !

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