http://bidok.uibk.ac.at/library/imp27-03-doerner-gesellschaft.html
AUF DEM WEG ZUR HEIM - LOSEN GESELLSCHAFT !
In den vergangenen Wochen wurde in vielen Medien erneut das uralte Thema " LEBENS - LÄNGLICH " für besonders gefährliche Straftäter höchst emotionell abgehandelt. Dazu gibt es Literatur in unübersehbarem Ausmaß und extrem gegenteilige Ansichten und Vorschläge..............dies nur zum Einstieg für ein bislang im gesamten Bundesgebiet überaus hartnäckig geleugnetes und unterdrücktes Thema, nämlich die defacto INHAFTIERUNG GEISTIG SCHWERBEHINDERTER AUF LEBZEITEN IN HEIMEN .
Dazu erschien bereits vor fast 10 Jahren in " impulse " Nr. 27 vom September 2003, auf den Seiten 26 - 29 der oben verlinkte epochale Beitrag des deutschen Psychiaters und Entheimungsexperten Prof. Dr. Klaus DÖRNER, dankbarerweise von der Universität Innsbruck in die vorbildliche Online - Bibliothek "bidok" gestellt. Lassen wir nun diesen Klaus Dörner direkt zu Wort kommen :
" Ich beginne mit einer Wette : Wenn jemand wegen einer akuten psychischen Erkrankung in die Klinik oder wegen einer Straftat ins Untersuchungsgefängnis kommt, und es stellt sich heraus, daß die Freiheitsentziehung auch nur für einen Tag zu Unrecht erfolgt ist, wird jeder von uns mit Recht seine Empörung darüber zum Ausdruck bringen. Ich wette aber, daß keiner von uns - weder ich noch Sie - genauso viel Empörung aufzubringen in der Lage ist, wenn wir hören, daß erwiesenermaßen mehr als hunderttausend Bürger, die wegen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in Heimen leben, obwohl sie besser in eigener Wohnung ambulant versorgt werden könnten, also rechtswidrig, weil ohne Erforderlichkeit im Heim in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden, ohne über ihre Entlaßbarkeit auch nur informiert zu werden - und dies nicht nur ein Bürger, sondern hunderttausend, und nicht nur einen Tag, sondern TENDENZIELL LEBENSLÄNGLICH.........
Fazit : Ich und jeder von uns hat noch lange und hart an sich zu arbeiten, bis wir akut Kranken, chronisch Kranken, Behinderten und ganz besonders Heimbewohnern, die wir eher nur als graue Masse empfinden, gleiche Wertschätzung und gleiche Rechte zubilligen, d.h. bis wir uns verfassungskonform verhalten. Dieses unser aller Handicap, an dem wir aufgrund unserer Tradition der hundertfünfzigjährigen Institutionalisierung von Behinderten leiden, bitte ich als den Schatten zu beachten, der über allem liegt, was ich Ihnen nun zu erzählen habe.
Der Titel meines Vortrags bedeutet nicht, daß unsere Gesellschaft je heimlos sein wird, er bedeutet nicht mal, daß dies abstrakt erstrebenswert ist, da es dann als Ideologie neue Opfer der Vereinsamung behinderter Menschen produzieren könnte, wenn nicht unser aller Beziehungsfähigkeit in gleichem Umfang mitwachsen würde, diese Einschränkung gilt auch dann, wenn wir berücksichtigen, daß SCHWEDEN in einem Prozeß von 50 Jahren zumindest für Behinderte heimlos geworden ist und daher jetzt gesetzlich das Leben von Behinderten in Institutionen - als Massenhaltung von Menschen - verboten hat. Vielmehr bedeutet der Titel - aus Praktikersicht - zweierlei:
Einmal stellt der Titel eine Tatsachenbehauptung dar : wir sind auf dem Weg zur heimlosen Gesellschaft.
Zum anderen behauptet der Titel, daß dieser Weg ein Prozeß ist, dessen Eigendynamik in der Praxis widerwillig dazu zwingt, diesen Weg in Richtung Heimlosigkeit weiterzugehen, weil es dazu keine Alternative gibt, wenn wir Sozialprofis den Behinderten und Pflegebedürftigen gegenüber nicht jede Glaubwürdigkeit verlieren wollen : denn es gibt nicht ein bißchen Deinstitutionalisierung, es gibt nur entweder das Paradigma des Hilfesystems mit der imperativen Priorität von Institutionen oder das Paradigma mit der imperativen Priorität ambulant - kommunaler Problemlösungen im Sinne von community care.............."
Das ergibt nun erneut Anlaß, die diesbezügliche "Rechtslage" hier in der gesamten föderalistischen Republik Österreich zu beleuchten. Sämtliche verantwortlichen Stellen leugnen nach wie vor vehement, daß es überhaupt unfreiwillige Heimeintritte und Heimaufenthalte gibt. Es wird in der gesamten Rechtsordnung geradezu "dogmatisch" behauptet, daß niemand in ein Heim genötigt werden darf und ebenso niemand daran gehindert werden darf, ein solches Heim jederzeit wieder zu verlassen............
Die Fakten schauen jedoch ganz anders aus : alljährlich kommt es zu tausenden mehr oder minder zwangsweisen Heim - Einlieferungen, sowohl betreffend volljährige geistig Behinderte als auch besonders pflegebedürftige betagte Mitmenschen. Für die Mehrheit dieser Zwangsverheimten bedeutet das nichts anderes als " L E B E N S - L Ä N G L I C H ! Es bedeutet lebenslängliche Konfinierung auf einen mehr oder minder begrenzten Bereich - und es bedeutet auch : absolute ENDSTATION ! Daran ändern auch alle Maßnahmen nach dem bundesrechtlichen Heimaufenthaltsgesetz nichts , die zögerliche Überprüfung sogenannter "Freiheits - Beschränkungen" erweist sich in den meisten Fällen nur als Alibi - Maßnahme und als Feigenblättchen für die ganz große "Nacktheit".
Zur Erinnerung : am 17. Oktober 2003, also vor fast schon !0 Jahren, wurde der damals bereits 32 - jährige WOLFGANG S. in einer bestens vorbereiteten Entführungsaktion aus dem elterlichen Gewahrsam "abgeholt" und befindet sich seither in zeitlich unbegrenzter "Schutzhaft" in einem Salzburger "Wohnheim" der sogenannten "Lebenshilfe", obwohl es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gibt, weder im Landesrecht noch im Bundesrecht. Durch die strikte Verweigerung des gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Heimvertrages befindet er sich im Zustand der absoluten und totalen Rechtlosigkeit, noch weit schlimmer als in "GUANTANAMO", für das sich wenigstens die Weltöffentlichkeit immer wieder interessiert. Auch "DACHAU" bedeutete für tausende Schutzhäftlinge nicht "Lebenslänglich", sondern endgültige Befreiung im Mai 1945. Letztendlich konnte sich auch die berühmte "Natascha" aus der STRASSHOFER KELLERHAFT befreien und flüchten..............während abertausende geistig Schwerbehinderte hierzulande unwiderruflich zu lebenslanger Internierung, Segregierung und Diskriminierung in perfekt behübschten "familienähnlichen" Schutzhaftanstalten verurteilt sind !
Die neue Salzburger Landesregierung steht nun vor der besonders schwierigen und heiklen Aufgabe, hier endlich Klarheit zu schaffen durch das längst fällige, seit über 20 Jahren versprochene Gesetz über die landesrechtliche Behindertenhilfe . In diesem Gesetz müssen die angesprochenen Probleme nun mit echtem und vollem Namen genannt werden und der Übergang zu einem konventionskonformen System der ambulanten Behinderten - Betreuung zügig in Angriff genommen werden. Das bedeutet für WOLFGANG : sofortige Aufhebung des "Schutzhaftbefehles" , den sowohl die Sicherheitsbehörde als auch die Sozialbehörde zu verantworten haben. Dies müßte nun endlich und endgültig durch die längst überfällige Rekurs - Entscheidung des Landesgerichtes Salzburg klar & deutlich ausgesprochen werden !
http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzhaft
https://www.google.com/search?q=Schutzhaftbefehl&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=48a-UcrXHcidO-H7gPgF&ved=0CCoQsAQ&biw=1152&bih=690
TENDENZIELL LEBENSLÄNGLICH BEDEUTET FOLTER & QUALEN !
AUF DEM WEG ZUR HEIM - LOSEN GESELLSCHAFT !
In den vergangenen Wochen wurde in vielen Medien erneut das uralte Thema " LEBENS - LÄNGLICH " für besonders gefährliche Straftäter höchst emotionell abgehandelt. Dazu gibt es Literatur in unübersehbarem Ausmaß und extrem gegenteilige Ansichten und Vorschläge..............dies nur zum Einstieg für ein bislang im gesamten Bundesgebiet überaus hartnäckig geleugnetes und unterdrücktes Thema, nämlich die defacto INHAFTIERUNG GEISTIG SCHWERBEHINDERTER AUF LEBZEITEN IN HEIMEN .
Dazu erschien bereits vor fast 10 Jahren in " impulse " Nr. 27 vom September 2003, auf den Seiten 26 - 29 der oben verlinkte epochale Beitrag des deutschen Psychiaters und Entheimungsexperten Prof. Dr. Klaus DÖRNER, dankbarerweise von der Universität Innsbruck in die vorbildliche Online - Bibliothek "bidok" gestellt. Lassen wir nun diesen Klaus Dörner direkt zu Wort kommen :
" Ich beginne mit einer Wette : Wenn jemand wegen einer akuten psychischen Erkrankung in die Klinik oder wegen einer Straftat ins Untersuchungsgefängnis kommt, und es stellt sich heraus, daß die Freiheitsentziehung auch nur für einen Tag zu Unrecht erfolgt ist, wird jeder von uns mit Recht seine Empörung darüber zum Ausdruck bringen. Ich wette aber, daß keiner von uns - weder ich noch Sie - genauso viel Empörung aufzubringen in der Lage ist, wenn wir hören, daß erwiesenermaßen mehr als hunderttausend Bürger, die wegen Behinderung oder Pflegebedürftigkeit in Heimen leben, obwohl sie besser in eigener Wohnung ambulant versorgt werden könnten, also rechtswidrig, weil ohne Erforderlichkeit im Heim in ihren Persönlichkeitsrechten eingeschränkt werden, ohne über ihre Entlaßbarkeit auch nur informiert zu werden - und dies nicht nur ein Bürger, sondern hunderttausend, und nicht nur einen Tag, sondern TENDENZIELL LEBENSLÄNGLICH.........
Fazit : Ich und jeder von uns hat noch lange und hart an sich zu arbeiten, bis wir akut Kranken, chronisch Kranken, Behinderten und ganz besonders Heimbewohnern, die wir eher nur als graue Masse empfinden, gleiche Wertschätzung und gleiche Rechte zubilligen, d.h. bis wir uns verfassungskonform verhalten. Dieses unser aller Handicap, an dem wir aufgrund unserer Tradition der hundertfünfzigjährigen Institutionalisierung von Behinderten leiden, bitte ich als den Schatten zu beachten, der über allem liegt, was ich Ihnen nun zu erzählen habe.
Der Titel meines Vortrags bedeutet nicht, daß unsere Gesellschaft je heimlos sein wird, er bedeutet nicht mal, daß dies abstrakt erstrebenswert ist, da es dann als Ideologie neue Opfer der Vereinsamung behinderter Menschen produzieren könnte, wenn nicht unser aller Beziehungsfähigkeit in gleichem Umfang mitwachsen würde, diese Einschränkung gilt auch dann, wenn wir berücksichtigen, daß SCHWEDEN in einem Prozeß von 50 Jahren zumindest für Behinderte heimlos geworden ist und daher jetzt gesetzlich das Leben von Behinderten in Institutionen - als Massenhaltung von Menschen - verboten hat. Vielmehr bedeutet der Titel - aus Praktikersicht - zweierlei:
Einmal stellt der Titel eine Tatsachenbehauptung dar : wir sind auf dem Weg zur heimlosen Gesellschaft.
Zum anderen behauptet der Titel, daß dieser Weg ein Prozeß ist, dessen Eigendynamik in der Praxis widerwillig dazu zwingt, diesen Weg in Richtung Heimlosigkeit weiterzugehen, weil es dazu keine Alternative gibt, wenn wir Sozialprofis den Behinderten und Pflegebedürftigen gegenüber nicht jede Glaubwürdigkeit verlieren wollen : denn es gibt nicht ein bißchen Deinstitutionalisierung, es gibt nur entweder das Paradigma des Hilfesystems mit der imperativen Priorität von Institutionen oder das Paradigma mit der imperativen Priorität ambulant - kommunaler Problemlösungen im Sinne von community care.............."
Das ergibt nun erneut Anlaß, die diesbezügliche "Rechtslage" hier in der gesamten föderalistischen Republik Österreich zu beleuchten. Sämtliche verantwortlichen Stellen leugnen nach wie vor vehement, daß es überhaupt unfreiwillige Heimeintritte und Heimaufenthalte gibt. Es wird in der gesamten Rechtsordnung geradezu "dogmatisch" behauptet, daß niemand in ein Heim genötigt werden darf und ebenso niemand daran gehindert werden darf, ein solches Heim jederzeit wieder zu verlassen............
Die Fakten schauen jedoch ganz anders aus : alljährlich kommt es zu tausenden mehr oder minder zwangsweisen Heim - Einlieferungen, sowohl betreffend volljährige geistig Behinderte als auch besonders pflegebedürftige betagte Mitmenschen. Für die Mehrheit dieser Zwangsverheimten bedeutet das nichts anderes als " L E B E N S - L Ä N G L I C H ! Es bedeutet lebenslängliche Konfinierung auf einen mehr oder minder begrenzten Bereich - und es bedeutet auch : absolute ENDSTATION ! Daran ändern auch alle Maßnahmen nach dem bundesrechtlichen Heimaufenthaltsgesetz nichts , die zögerliche Überprüfung sogenannter "Freiheits - Beschränkungen" erweist sich in den meisten Fällen nur als Alibi - Maßnahme und als Feigenblättchen für die ganz große "Nacktheit".
Zur Erinnerung : am 17. Oktober 2003, also vor fast schon !0 Jahren, wurde der damals bereits 32 - jährige WOLFGANG S. in einer bestens vorbereiteten Entführungsaktion aus dem elterlichen Gewahrsam "abgeholt" und befindet sich seither in zeitlich unbegrenzter "Schutzhaft" in einem Salzburger "Wohnheim" der sogenannten "Lebenshilfe", obwohl es dafür keinerlei Rechtsgrundlage gibt, weder im Landesrecht noch im Bundesrecht. Durch die strikte Verweigerung des gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Heimvertrages befindet er sich im Zustand der absoluten und totalen Rechtlosigkeit, noch weit schlimmer als in "GUANTANAMO", für das sich wenigstens die Weltöffentlichkeit immer wieder interessiert. Auch "DACHAU" bedeutete für tausende Schutzhäftlinge nicht "Lebenslänglich", sondern endgültige Befreiung im Mai 1945. Letztendlich konnte sich auch die berühmte "Natascha" aus der STRASSHOFER KELLERHAFT befreien und flüchten..............während abertausende geistig Schwerbehinderte hierzulande unwiderruflich zu lebenslanger Internierung, Segregierung und Diskriminierung in perfekt behübschten "familienähnlichen" Schutzhaftanstalten verurteilt sind !
Die neue Salzburger Landesregierung steht nun vor der besonders schwierigen und heiklen Aufgabe, hier endlich Klarheit zu schaffen durch das längst fällige, seit über 20 Jahren versprochene Gesetz über die landesrechtliche Behindertenhilfe . In diesem Gesetz müssen die angesprochenen Probleme nun mit echtem und vollem Namen genannt werden und der Übergang zu einem konventionskonformen System der ambulanten Behinderten - Betreuung zügig in Angriff genommen werden. Das bedeutet für WOLFGANG : sofortige Aufhebung des "Schutzhaftbefehles" , den sowohl die Sicherheitsbehörde als auch die Sozialbehörde zu verantworten haben. Dies müßte nun endlich und endgültig durch die längst überfällige Rekurs - Entscheidung des Landesgerichtes Salzburg klar & deutlich ausgesprochen werden !
http://bidok.uibk.ac.at/library/doerner-schutzhaft.html
http://de.wikipedia.org/wiki/Schutzhaft
https://www.google.com/search?q=Schutzhaftbefehl&tbm=isch&tbo=u&source=univ&sa=X&ei=48a-UcrXHcidO-H7gPgF&ved=0CCoQsAQ&biw=1152&bih=690
TENDENZIELL LEBENSLÄNGLICH BEDEUTET FOLTER & QUALEN !
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