http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_1/BGBLA_2012_I_1.pdf
http://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13707
VOR GENAU 10 JAHREN : 57. GENERAL - VERSAMMLUNG der UNO BESCHLIESST OPCAT !
Vor genau 10 Jahren, also am 18.Dezember 2002 , wurde nach jahrelangen Vorbereitungen von der 57. Generalversammlung der UNO in New York das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe (englische Abkürzung OPCAT) beschlossen und zur allgemeinen Unterzeichnung und Ratifikation aufgelegt. Laut oben verlinktem Wikipedia - Artikel hat die Republik Österreich dieses OPCAT zwar am 25.9.2003 durch Unterzeichnung zur Kenntnis genommen, aber bis dato nicht formell ratifiziert. Allerdings ist nun seit 1. Juli 2012 die Volksanwaltschaft verfassungsgesetzlich berufen, durch die neu aufgestellten Kommissionen des Menschenrechtsbeirates die Funktion des NPM (Nationaler Präventions - Mechanismus nach Art. 3 OPCAT) auszuüben. Siehe den letzten Kurzbericht im www.bizeps.or.at wie oben verlinkt.
Pünktlich am 1. Juli 2012, mit Inkrafttreten des bezughabenden Durchführungsgesetzes der Republik Österreich zum OPCAT, BGBl.I/ Nr.1/2012 haben wir eine umfangreiche diesbezügliche Beschwerde an die Volksanwaltschaft gerichtet, die dann auch im www.wikilegia.com veröffentlicht wurde und im www.krebsforum.at ("Sachwalterschaftsmißbrauch und die Rolle der Behindertenheime"). Mittlerweile haben sich also diese Besuchskommissionen auch einen ersten Überblick verschafft über die weit versttreuten Behinderten - Einrichtungen , die unter die Definition des Artikel 4 OPCAT fallen, den ich nun wörtlich hier zitieren möchte:
"1. Jeder Vertragsstaat gestattet den in den Artikeln 2 und 3 bezeichneten Mechanismen Besuche an allen seiner Hoheitsgewalt und Kontrolle unterstehenden Orten, an denen Personen entweder auf Grund einer Entscheidung einer Behörde oder auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis die Freiheit entzogen ist oder entzogen werden kann ( im Folgenden als ' Orte der Freiheitsentziehung ' bezeichnet. Diese Besuche werden mit dem Ziel durchgeführt, erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verstärken.
2. Im Sinne dieses Protokolls bedeutet FREIHEITS - ENTZIEHUNG jede Form des Festhaltens oder der Inhaftierung oder die Unterbringung einer Person in einer öffentlichen oder privaten GEWAHRSAMS - EINRICHTUNG , die diese Person nicht nach Belieben verlassen darf, auf Grund der Entscheidung einer Justiz-, Verwaltungs- oder sonstigen Behörde."
Zugleich fungieren diese Besuchskommissionen der Volksanwaltschaft auch als Inspektionsorgane nach Artikel 16 Abs.3 BRK (Behinderten - Rechts - Konvention der UNO, BGBl.III/155/2008) um jedem Verdacht von Ausbeutung, Gewalt und Mißbrauch in Einrichtungen der Behindertenhilfe gründlich nachzuspüren. Das wird dann sicher im nächsten Jahr ein interessanter Bericht über die Ergebnisse der nun voll angelaufenen Inspektionen. In unserer umfangreichen Beschwerde vom 1. Juli heuer haben wir schwerwiegende Anschuldigungen in diesem Zusammenhang erhoben, die noch keineswegs zufriedenstellend aufgeklärt worden sind. Das zwangsweise Unterbringen und Festhalten von schwerbehinderten Mitmenschen in Heimen und ähnlichen Einrichtungen ohne einen effektiven Rechtsschutz gegen solche "Maßnahmen" ist nach wie vor in dieser Republik gängige Praxis und steht in diametralem Widerspruch zur gesamten BRK und auch zum OPCAT.
WOLFGANG S. KLAGT ÖFFENTLICH AN : WIE LANGE NOCH DAUERT MEINE RECHTSWIDRIGE INHAFTIERUNG IN EINEM "LEBENS - HILFE - HEIM" ?
http://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT
http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13707
VOR GENAU 10 JAHREN : 57. GENERAL - VERSAMMLUNG der UNO BESCHLIESST OPCAT !
Vor genau 10 Jahren, also am 18.Dezember 2002 , wurde nach jahrelangen Vorbereitungen von der 57. Generalversammlung der UNO in New York das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe (englische Abkürzung OPCAT) beschlossen und zur allgemeinen Unterzeichnung und Ratifikation aufgelegt. Laut oben verlinktem Wikipedia - Artikel hat die Republik Österreich dieses OPCAT zwar am 25.9.2003 durch Unterzeichnung zur Kenntnis genommen, aber bis dato nicht formell ratifiziert. Allerdings ist nun seit 1. Juli 2012 die Volksanwaltschaft verfassungsgesetzlich berufen, durch die neu aufgestellten Kommissionen des Menschenrechtsbeirates die Funktion des NPM (Nationaler Präventions - Mechanismus nach Art. 3 OPCAT) auszuüben. Siehe den letzten Kurzbericht im www.bizeps.or.at wie oben verlinkt.
Pünktlich am 1. Juli 2012, mit Inkrafttreten des bezughabenden Durchführungsgesetzes der Republik Österreich zum OPCAT, BGBl.I/ Nr.1/2012 haben wir eine umfangreiche diesbezügliche Beschwerde an die Volksanwaltschaft gerichtet, die dann auch im www.wikilegia.com veröffentlicht wurde und im www.krebsforum.at ("Sachwalterschaftsmißbrauch und die Rolle der Behindertenheime"). Mittlerweile haben sich also diese Besuchskommissionen auch einen ersten Überblick verschafft über die weit versttreuten Behinderten - Einrichtungen , die unter die Definition des Artikel 4 OPCAT fallen, den ich nun wörtlich hier zitieren möchte:
"1. Jeder Vertragsstaat gestattet den in den Artikeln 2 und 3 bezeichneten Mechanismen Besuche an allen seiner Hoheitsgewalt und Kontrolle unterstehenden Orten, an denen Personen entweder auf Grund einer Entscheidung einer Behörde oder auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis die Freiheit entzogen ist oder entzogen werden kann ( im Folgenden als ' Orte der Freiheitsentziehung ' bezeichnet. Diese Besuche werden mit dem Ziel durchgeführt, erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verstärken.
2. Im Sinne dieses Protokolls bedeutet FREIHEITS - ENTZIEHUNG jede Form des Festhaltens oder der Inhaftierung oder die Unterbringung einer Person in einer öffentlichen oder privaten GEWAHRSAMS - EINRICHTUNG , die diese Person nicht nach Belieben verlassen darf, auf Grund der Entscheidung einer Justiz-, Verwaltungs- oder sonstigen Behörde."
Zugleich fungieren diese Besuchskommissionen der Volksanwaltschaft auch als Inspektionsorgane nach Artikel 16 Abs.3 BRK (Behinderten - Rechts - Konvention der UNO, BGBl.III/155/2008) um jedem Verdacht von Ausbeutung, Gewalt und Mißbrauch in Einrichtungen der Behindertenhilfe gründlich nachzuspüren. Das wird dann sicher im nächsten Jahr ein interessanter Bericht über die Ergebnisse der nun voll angelaufenen Inspektionen. In unserer umfangreichen Beschwerde vom 1. Juli heuer haben wir schwerwiegende Anschuldigungen in diesem Zusammenhang erhoben, die noch keineswegs zufriedenstellend aufgeklärt worden sind. Das zwangsweise Unterbringen und Festhalten von schwerbehinderten Mitmenschen in Heimen und ähnlichen Einrichtungen ohne einen effektiven Rechtsschutz gegen solche "Maßnahmen" ist nach wie vor in dieser Republik gängige Praxis und steht in diametralem Widerspruch zur gesamten BRK und auch zum OPCAT.
WOLFGANG S. KLAGT ÖFFENTLICH AN : WIE LANGE NOCH DAUERT MEINE RECHTSWIDRIGE INHAFTIERUNG IN EINEM "LEBENS - HILFE - HEIM" ?
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