Dienstag, 18. Dezember 2012

10 JAHRE OPCAT und SPT

http://www.ris.bka.gv.at/Dokumente/BgblAuth/BGBLA_2012_I_1/BGBLA_2012_I_1.pdf

http://de.wikipedia.org/wiki/OPCAT

http://www.bizeps.or.at/news.php?nr=13707

VOR   GENAU   10   JAHREN :  57. GENERAL  -  VERSAMMLUNG   der   UNO   BESCHLIESST   OPCAT  !

         Vor genau 10 Jahren, also am 18.Dezember  2002 , wurde nach jahrelangen Vorbereitungen  von der 57. Generalversammlung der UNO in New York  das Fakultativprotokoll zum Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe (englische Abkürzung OPCAT) beschlossen und zur allgemeinen Unterzeichnung und Ratifikation aufgelegt.  Laut oben verlinktem Wikipedia - Artikel  hat die Republik Österreich dieses OPCAT  zwar am 25.9.2003  durch Unterzeichnung zur Kenntnis genommen, aber bis dato nicht formell ratifiziert. Allerdings ist nun seit 1. Juli 2012 die Volksanwaltschaft  verfassungsgesetzlich berufen,  durch die neu aufgestellten Kommissionen des Menschenrechtsbeirates  die Funktion des NPM  (Nationaler  Präventions - Mechanismus nach Art. 3  OPCAT)  auszuüben. Siehe  den letzten  Kurzbericht im www.bizeps.or.at wie oben verlinkt.

              Pünktlich am 1. Juli  2012,  mit Inkrafttreten des bezughabenden Durchführungsgesetzes  der Republik Österreich zum OPCAT,  BGBl.I/ Nr.1/2012  haben wir eine umfangreiche diesbezügliche Beschwerde an die Volksanwaltschaft gerichtet, die dann auch im www.wikilegia.com veröffentlicht wurde und im www.krebsforum.at   ("Sachwalterschaftsmißbrauch und die Rolle der Behindertenheime"). Mittlerweile  haben sich also diese Besuchskommissionen   auch einen ersten Überblick verschafft über die weit versttreuten Behinderten - Einrichtungen , die unter die Definition des Artikel 4 OPCAT  fallen, den ich nun wörtlich  hier zitieren möchte:

        "1. Jeder Vertragsstaat gestattet  den in den Artikeln 2 und 3 bezeichneten Mechanismen Besuche an allen seiner Hoheitsgewalt und Kontrolle unterstehenden Orten, an denen Personen entweder  auf Grund einer Entscheidung einer Behörde oder auf deren Veranlassung oder mit deren ausdrücklichem oder stillschweigendem Einverständnis die Freiheit entzogen ist oder entzogen werden kann  ( im Folgenden als ' Orte der Freiheitsentziehung '  bezeichnet. Diese Besuche werden mit dem Ziel durchgeführt,  erforderlichenfalls den Schutz dieser Personen  vor Folter und anderer grausamer, unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung oder Strafe zu verstärken.
         2.  Im Sinne dieses Protokolls bedeutet   FREIHEITS  -  ENTZIEHUNG  jede Form des Festhaltens oder der Inhaftierung oder die Unterbringung einer Person in einer öffentlichen oder privaten  GEWAHRSAMS  -  EINRICHTUNG ,  die diese Person nicht nach Belieben verlassen darf,  auf Grund der Entscheidung einer Justiz-, Verwaltungs- oder sonstigen Behörde."

            Zugleich fungieren  diese Besuchskommissionen  der Volksanwaltschaft auch als Inspektionsorgane nach Artikel 16 Abs.3 BRK (Behinderten - Rechts - Konvention der UNO, BGBl.III/155/2008) um jedem Verdacht von Ausbeutung, Gewalt und Mißbrauch in Einrichtungen der Behindertenhilfe gründlich nachzuspüren. Das wird dann sicher im nächsten Jahr ein interessanter Bericht  über die Ergebnisse der nun voll angelaufenen  Inspektionen.  In unserer umfangreichen Beschwerde vom 1. Juli heuer haben wir  schwerwiegende Anschuldigungen  in diesem Zusammenhang erhoben,  die noch keineswegs zufriedenstellend aufgeklärt worden sind. Das zwangsweise  Unterbringen und  Festhalten von schwerbehinderten Mitmenschen in Heimen und ähnlichen Einrichtungen  ohne einen effektiven Rechtsschutz gegen solche  "Maßnahmen"  ist nach wie vor in dieser Republik  gängige Praxis  und steht in diametralem Widerspruch  zur gesamten BRK und auch zum OPCAT.

             WOLFGANG  S.  KLAGT   ÖFFENTLICH  AN :  WIE   LANGE   NOCH   DAUERT   MEINE   RECHTSWIDRIGE   INHAFTIERUNG   IN   EINEM   "LEBENS  -  HILFE  -  HEIM" ?

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